Das Regionalisierungsgesetz regelt, wie viel Geld die Länder zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund bekommen. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr.
Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf dabei einen Betrag von 7,41 Milliarden Euro im Jahr vor, der mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich dynamisiert werden soll. Die Länder wollen 8,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die jährliche Dynamisierungsrate soll zwei Prozent betragen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesrates und die Argumente der Bundesregierung für ihren Entwurf.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...






