Kopo

Klimaschutz in der Kommune

Allgemein, Energiewende, Klimaschutz

Die Kommunalrichtlinie zur Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte gibt es schon seit 2008. Bis 2013 wurden auf dieser Grundlage fast 3.000 Kommunen gefördert. Jetzt wurde die neue Richtlinie vorgestellt, die zwei Jahre gültig sein wird.

In der Zeit vom 1.1.2015 bis zum 31.3.2015 können Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement sowie die ausgewählte Maßnahme sind ganzjährig zu beantragen, ebenso wie die Energiesparmodelle in Schulen und Kitas.

Die Kommunalrichtlinie eröffnet den Kommunen Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz.

  • Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine sogenannte Einstiegsberatung beantragen. Neuerdings gilt dieses Angebot auch für Kommunen, die bereits ein Teilkonzept zum Thema kommunaler Klimaschutz erarbeitet oder beantragt haben. Zudem sind die Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit förderfähig – so soll die Beteiligung aller relevanten Akteure von Anfang an gewährleistet werden.
  • Kommunen, die bereits einen Schritt weiter sind, können sich das Erstellen von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten – z.B. für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften – fördern lassen. Kommunale Unternehmen haben 2015 erstmalig die Möglichkeit, Klimaschutzteilkonzepte für die Bereiche Green-IT, Erneuerbare Energien und integrierte Wärmenutzung erstellen zu lassen.
  • Damit das entwickelte Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann, bezuschusst das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie neu geschaffene Stellen von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern für eine Dauer von drei Jahren bei Klimaschutzkonzepten, bzw. von zwei Jahren bei Klimaschutzteilkonzepten (mit der Möglichkeit einer Anschlussförderung über zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr).

 

Darüber hinaus werden einzelne, ausgewählte Maßnahmen gefördert, die durch die Klimaschutzmanager beantragt werden können. Auch für die Umsetzung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten gibt es Zuschüsse. Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie auch finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen, wie z.B. für den Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, sowie die Verknüpfung umweltfreundlicher Mobilitätsformen weiterhin im Fokus der Förderung stehen.

Die neue Richtlinie wird zwei Jahre gültig sein und den Kommunen damit mehr Planungssicherheit und Vorbereitungszeit bieten.

 

Tags: ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren