Ländliche Kommunen in Nordrhein-Westfalen fühlen sich bei der Verteilung der Steuergelder gegenüber großen Städten deutlich benachteiligt. Mehr als 60 von ihnen wollen nun eine Verfassungsklage gegen das Land einreichen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz benachteilige ihrer Auffassung die ländlichen Kommunen.
Für Hartz-IV Haushalte bekämen große Städte weit über die Kosten hinausgehende Zuweisungen. „Für jeden Kölner Bürger bekommt die Stadt das 1,57-fache im Vergleich zu einer ländlichen Gemeinde“, sagte am Dienstag der Bürgermeister von Lüdinghausen, Richard Borgmann. Insgesamt wird hier von etwa 300 Millionen Euro gesprochen. Ebenfalls argumentieren die Kommunen damit, dass die Steuerquote nicht angehoben worden sei, obwohl im vergangenen Jahr mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen wurden und auch die Standards und Kosten der kommunalen Leistungen gestiegen seien. Viele kommunale Haushalte seien deswegen in den roten Zahlen.
Gutachten stützt Vorhaben der ländlichen Kommunen
Ein Gutachten, welches im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde, stellte eine Unterfinanzierung der Gemeinden von jährlich 2,5 Milliarden Euro fest. Die Gemeinden sehen sich dadurch in ihrem Vorhaben bestätigt. Nachdem bereits eine Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 anhängig ist, soll nun auch für die Jahre 2012 und 2013 geklagt werden. Eine Entscheidung des Gerichts wird dann zur Mitte des kommenden Jahres erwartet.
Rückenwind erhalten die Kommunen aus Urteilen der Verfassungsgerichte in Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Stadt Borken hat mit 17 weiteren Kommunen ebenfalls eine Klage vorbereitet. Laut Bürgermeister Borgmann könne die Zahl der klagenden Kommunen noch auf über 100 anwachsen.
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