NRW beschließt Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Juni 10, 2016 | Allgemein, Gesetz, Innenpolitik, Wahlen

Da es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, waren drei Lesungen und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der heutigen dritten Lesung hatte die PIRATEN-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Für den Entwurf votierten 180 Abgeordnete. 15 stimmten dagegen bei 16 Enthaltungen.

Durch die Einführung der Sperrklausel soll die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage gesichert und deren Zersplitterung verhindert werden. In Nordrhein-Westfalen hatte es in der Vergangenheit bereits eine 5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegeben. Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erklärte sie jedoch am 6. Juli 1999 für verfassungswidrig. Daraufhin hatte der Landtag die entsprechenden Bestimmungen gestrichen.

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