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Landkreistag kritisiert Urteile zur Sozialhilfe

Europa, Gesetz, Soziales

Der Deutsche Landkreistag hat die Urteile des Bundessozialgerichts zum Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern kritisiert. Zwar habe das Gericht den Leistungsausschluss für bestimmte Zuwanderer aus der EU in Bezug auf das SGB II (Hartz IV) bestätigt, dann allerdings auf die Sozialhilfe verwiesen.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Damit weicht das Gericht im Ergebnis vom Europäischen Gerichtshof ab, der den Leistungsausschluss bestätigt hat. Denn über die Sozialhilfe kommt es nun genau zu dem, was ausgeschlossen werden soll, nämlich zu einem Sozialleistungsbezug. Nach ersten überschlägigen Berechnungen geht der Deutsche Landkreistag bei einer Gruppe von um die 130.000 betroffenen Personen von jährlichen Mehrkosten für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von um die 800 Mio. € aus. Das ist kein Pappenstil!“

Das Bundessozialgericht hat gestern entschieden, dass der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von Hartz IV-Leistungen auch für diejenigen Zuwanderer greift, die über kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz verfügen. Allerdings seien in diesen Fällen Sozialhilfeleistungen zu erbringen. „Damit hebelt das Gericht letztlich die Regelung des deutschen Sozialrechts aus, wonach u. a. Personen ohne Aufenthaltsrecht auch keine Sozialleistungen beanspruchen können. Diese richtige Wertung, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht und vom EuGH bestätigt worden ist, wird nun ad absurdum geführt“, so Henneke. Die EuGH-Richter hätten im September ausdrücklich klargestellt, dass eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Unionsbürgern und Deutschen eine unvermeidliche Folge des Bestrebens sei, keine Belastung für die Sozialhilfesysteme der Mitgliedstaaten herbeizuführen.

Für die Landkreise werde diese Rechtsprechung absehbar erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. „Rechnet man die monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt und die Kosten für Unterkunft und Heizung auf der Basis von angenommenen 130.000 Betroffenen auf das Jahr hoch, ergeben sich für die Landkreise und Städte zusätzliche Mehrausgaben in Höhe von 800 Mio. €. Für diese Kosten muss zügig eine Lösung gefunden werden“, sagte Henneke.

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