Aus Anlass der heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Landkreistag weitere Maßnahmen gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke legten dazu einen Diskussionsbeitrag vor, der u. a. den Vorschlag enthält, das Asylgrundrecht zu ändern.
„Das Gesetzespaket des Bundes ist ein erster Meilenstein. Darüber hinaus müssten aber weitere Maßnahmen ergriffen und Optionen erwogen werden. Auch eine Änderung des Asylgrundrechts darf kein Tabu mehr sein!“ Hierzu unterbreiteten Sager und Henneke einen Formulierungsvorschlag für einen modifizierten Art. 16a GG. 151015 (DLT) Zuzug von Flüchtlingen
Die Bevölkerung in den Landkreisen, Städten und Gemeinden würde sich in bislang nicht gekanntem Ausmaß bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen engagieren. „Dafür gebührt den tausenden Haupt- und Ehrenamtlichen unser aller ganz besonderer Dank. Die Landkreise, insbesondere die Mitarbeiter in den Sozial-, Ausländer- und Gesundheitsbehörden, leisten mit hohem Einsatz unter großen Belastungen ihre Arbeit bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge“, so Sager und Henneke. Allerdings sei sowohl bei den zahlreichen ehrenamtlich Tätigen als auch bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltungen die Sorge wahrnehmbar, wie der derzeitige Zustrom bewältigt werden kann. „Wir befürchten, dass die positive und zupackende Grundstimmung in der Bevölkerung kippen könnte, wird das Problem des massenhaften Zuzugs nicht begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt. Dies haben Landräte aus verschiedenen Teilen des Bundesgebiets in jüngster Zeit zu Recht auch öffentlich nachdrücklich zum Ausdruck gebracht.“
Der Deutsche Landkreistag begrüße grundsätzlich die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren, zur Reduzierung von Sozialanreizen und zur Flexibilisierung der Regelungen für die Unterbringung, allerdings forderten Sager und Henneke weitere Anstrengungen und Denkrichtungen: „Man muss so ehrlich sein und eingestehen, dass die zu beschließenden Maßnahmen nicht zu einer unmittelbaren Begrenzung des Zuzugs führen werden. Daher sind weitere Schritte unausweichlich, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten möglichst schon an der Grenze erlauben. Insbesondere bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten ist das gesamte Asylverfahren in diesen grenznahen Einrichtungen (Transitzonen) durchzuführen“, heißt es in dem Papier. Die Realisierung dieses beschleunigten Verfahrens greife einen Vorschlag des Deutschen Landkreistages aus dem Sommer auf und sei ein wichtiges Signal für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten.
Auch seien die Länder zu verpflichten, Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise in einer Erstaufnahmeeinrichtung – ggf. in Grenznähe – unterzubringen. „Die Länder müssen jetzt dringend ausreichend Erstaufnahmeplätze bereitstellen, damit nur noch Asylbewerber mit Bleibeperspektive auf die kommunale Ebene verteilt werden. Um deren Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt geht es schließlich “, sagten Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Darüber hinaus seien Staatsangehörige sicherer Herkunftsstaaten aus dem Anwendungsbereich des Asylgrundrechts herauszunehmen. „Eine solche Beschränkung in der Verfassung ist rechtlich zulässig und wäre ein starkes Signal an die Bevölkerung gerade in den Westbalkanländern, dass für Angehörige sicherer Staaten keine Chance auf eine Anerkennung als Asylberechtigter besteht“, so Sager und Henneke abschließend.