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Bundeskabinett beschließt Änderungen im Asylrecht

Allgemein, Finanzen, Soziales

Das Bundeskabinett hat heute Änderungen des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die Bund-Länder-Beschlüsse zu Flucht und Asyl um. In der Sitzung des Bundeskabinetts ging es auch um die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung.

Schnellere Asylverfahren, frühe Integration
Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Außerdem wird der Bund Länder und Kommunen finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Menschen ohne Bleibeperspektive sollen schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden können. Grundlage der Kabinettbefassung sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingssituation haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am vergangenen Donnerstag konkrete Beschlüsse gefasst.

Entlastung der Länder
Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.

Fehlanreize vermeiden
Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Deshalb wird der persönliche Bedarf, der bislang mit dem „Taschengeld“ abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Sichere Herkunftsstaaten
Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

Integrationskurse und Beschäftigung
Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden. Noch im Oktober soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

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