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Neues Raumordnungsgesetz in Niedersachsen beschlossen

Strukturpolitik

Der Niedersächsische Landtag hat heute ein Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Raumordnungsrechts beschlossen, durch das ein schlankeres Landesraumordnungsgesetz geschaffen wird.

Das neue „Niedersächsische Raumordnungsgesetz“ löst das zuletzt 2007 novellierte Vorgängergesetz ab, dessen Regelungen teilweise von Vorschriften des Bundes überlagert worden waren. Neben der Rechtsbereinigung stellt das neue Gesetz sicher, dass raumordnungsrechtliche Verfahren und Instrumente optimiert werden und die bisherigen Rahmenbedingungen für die Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen sowie Verfahrenserleichterungen erhalten bleiben, die das Bundesrecht nicht vorsieht. Um dies zu erreichen, wird im „Niedersächsischen Raumordnungsgesetz“ in einzelnen Punkten vom Raumordnungsgesetz des Bundes abgewichen.
So berücksichtigt das Bundesrecht beispielsweise nicht ausreichend, dass Niedersachsen bundesweit über die kleinsten Regionalplanungsräume verfügt. Träger der Regionalplanung sind hier Landkreise und kreisfreie Städte, die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig. Für diese Regionalplanungsräume wird wie bisher die Aufstellung eines Gesamtplans für den Planungsraum festgeschrieben. Außerdem wird erneut eine Sonderregelung für die kreisfreien Städte, die selbst Träger der Regionalplanung sind, geschaffen. Diese räumt ihnen ein Entscheidungsrecht ein, ob sie zusätzlich zum Flächennutzungsplan ein Regionales Raumordnungsprogramm aufstellen oder ob der Flächennutzungsplan genügen kann. Das neue „Niedersächsische Raumordnungsgesetz“ tritt am 1. September 2012 in Kraft.

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