Die Saarländischen Minister Klaus Bouillon und Reinhold Jost haben die Förderrichtlinien zum Sonderprogramm zur finanziellen Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Asylbewerbern vorgestellt, die rückwirkend zum 1. Dezember 2014 in Kraft treten.
Rund eine halbe Milliarde Euro investiert die EU in europäische Pionierforschung: 328 Nachwuchswissenschaftler wurden beim diesjährigen Wettbewerb für die sogenannten Starting grants ausgewählt und erhalten insgesamt 485 Millionen Euro. Deutschland liegt an der Spitze: der Europäische Forschungsrat (ECR) fördert hier 70 vielversprechende Nachwuchswissenschaftler von München bis Bremen.
Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne Stadtstaaten) wiesen in den ersten drei Quartalen 2014 ein Defizit in Höhe von 2,6 Milliarden Euro aus. Das aktuelle Defizit überstieg somit das Defizit des ersten bis dritten Quartals 2013 um 1,5 Milliarden Euro.
Ein beständig steigender Radverkehrsanteil am Verkehrsmix zeigt, dass Radfahren modern und im städtischen Verkehr eine echte Alternative zum Auto ist. Dass das Rad auch in der bayerischen Landespolitik eine wichtige Rolle spielt, zeigte sich jetzt bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune (AGFK) Bayern.
Der Klimawandel wird die Städte besonders treffen – vor allem Hitzewellen werden für Städte weltweit zur Herausforderung. Doch auf welches Wissen sollten Entscheidungsträger in Rathäusern, kommunalen Behörden und Stadtwerken ihr Handeln in Sachen Klimawandel und Klimaschutz bauen? Antworten hierauf gibt jetzt der Report „Klimawandel: Was er für Städte bedeutet“.
Der Antrag “Asylrecht stärken” der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) ist von den Delegierten des 27. Parteitags der CDU Deutschlands einstimmig angenommen worden.
Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip in NRW verpflichtete den Landesgesetzgeber nicht, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306) einen Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte durch das Land zu regeln. Dies hat der Verfassungsgerichtshof NRW jetzt entschieden.