Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013 ist „nicht verhandelbar.“ So die Worte der Familienministerin Kristina Schröder. Zurzeit fehlen deutschlandweit rund 160.000 Kita-Plätze. Es wird also auf jeden Fall eng bis zum Stichtag im August nächsten Jahres. Das Vorhaben die Kita-Plätze auszubauen lassen sich Bund und Länder ordentlich was kosten. Der Bund stellt 4,6 Milliarden Euro bereit. Die Länder steuern noch einmal 8 Milliarden Euro bei. Viel Geld für ein ehrgeiziges Ziel.
Doch derzeit streiten Bund und Länder über den zusätzlichen festgestellten Bedarf. Es müssten zu den geplanten 750.000 Kita-Plätzen noch weitere 30.000 Plätze geschaffen werden. Um diese zu finanzieren hat der Bund noch einmal 580 Millionen Euro freigegeben. Dafür hat er sich die Zustimmung der Länder zum Fiskalpakt erkauft.
Der Bund knüpft Bedingungen an die Vergabe der Gelder.
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich ist verärgert über das Verhalten von Seiten des Bundes. Der Bund habe die zusätzlichen 580 Millionen Euro „vorbehaltlos zugesagt. Dieser Zusage widerspricht es, wenn die Förderung nunmehr von Gegenleistungen der Länder abhängig gemacht wird.“
Auch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, ist mit dem Vorgehen des Familienministeriums nicht einverstanden. Laut Haselhoff sehen das alle Bundesländer ebenso kritisch, wie Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Der Bund will unter anderem eine Berichtspflicht der Länder über die tatsächliche Verwendung der Gelder. Zusätzlich sollen die Länder den aktuellen Stand ihres Krippenausbaus bekanntgeben. Das Familienministerium befürchtet, dass die Länder die bereitgestellten Gelder nicht vollständig zum Kita-Ausbau verwenden, sondern damit auch ihre Löcher im Haushalt stopfen könnten.
Bayerns Familineministerin Christine Haderthauer (CSU) hat mit den geforderten Auflagen des Bundes keine Schwierigkeiten. „Ich kann die Bundesfamilienministerin schon verstehen, dass sie ordentliche Nachweise über die Verwendung der Bundesmittel haben will.“
Wer hier nun wen blockiert, ist allem Anschein nach eine Standpunktbetrachtung. Fakt ist, dass die Länder Im Bundesrat die Annahme der Gelder unter den vom Bund geknüpften Bedingungen verweigerten. Klar ist aber auch, dass der Bund für den Kita-Ausbau verfassungsrechtlich nicht zuständig ist. Das ist Ländersache. Wenn der Ausbau gemeinsam gestemmt werden solle, sei Transparenz nötig. «Das ist keine Bürokratie, das ist eine Selbstverständlichkeit», sagte Bundesministerin Schröder bei der ersten Beratung über den Nachtragshaushalt 2012 am Freitag im Bundestag.