Sozialer Wohnungsbau wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und stellt dabei in vielen Kommunen mit einer angespannten Wohnungsmarktsituation ein wichtiges Mittel für die Sicherung von Wohnraum für mittlere und untere Einkommensschichten dar. Der Bundesgerichtshof urteilte jedoch am Freitag, dass eine unbefristete Verpflichtung zum Angebot von Sozialwohnungen nicht rechtens ist, entsprechende Klauseln also unwirksam sind.