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Solidaritätszuschlag zur Stärkung der Kommunalfinanzen nutzen

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Der Deutsche Bühnenverein fordert, den Solidaritätszuschlag ab 2020 weiter zu erheben und dann zur Stärkung der Kommunalfinanzen einzusetzen. Der Solidaritätszuschlag, der 2019 auslaufen wird, soll auf diese Weise den Kommunen in ganz Deutschland zugutekommen. Zurzeit wird er als Ergänzungsabgabe auf jede Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer in Deutschland gezahlt, aber ausschließlich in den neuen Ländern investiert.