Der Deutsche Bundestag hat sich am 27. September 2019 mit dem Gesetzentwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschäftigt. Damit sollen unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet werden. Kernstück ist die geplante Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 €. Dies ist vor allem für Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen relevant, die künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten sollen. Der Deutsche Landkreistag kritisiert den Entwurf.