Das Bayerische Verfassungsgericht entschied heute in München, dass die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zulässig ist und bleibt. Damit antwortete der Gerichtshof auf eine Klage der SPD-Fraktion im Freistaat.
Das Bayerische Verfassungsgericht entschied heute in München, dass die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zulässig ist und bleibt. Damit antwortete der Gerichtshof auf eine Klage der SPD-Fraktion im Freistaat.