Wer in Bayern hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat werden will, muss jünger als 65 Jahre sein. Ab 2020 wird diese Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben.
Der 74-Jährige Peter Gantzer (SPD) ist der älteste Landtagsabgeordnete in Bayern und begründet die Klage gegen die Altersgrenze damit, dass jegliche Altersbeschränkung diskriminierend sei. Dies ließen die Richter am Verfassungsgericht in München nicht gelten und betonten, dass berufsmäßige Bürgermeister und Landräte in überdurchschnittlichem Maß gefordert seien. Die Altersgrenze gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung.
Die Kommunen und der Ritt vor die Wand
Die dramatische Finanzlage der Kommunen verschärft sich zu einer historischen Krise. Mit einem eindringlichen Appell...






