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Auch Bürgermeister müssen sich an das Pensionsalter halten

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Das Bayerische Verfassungsgericht entschied heute in München, dass die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zulässig ist und bleibt. Damit antwortete der Gerichtshof auf eine Klage der SPD-Fraktion im Freistaat.

Justizia

Die Altersgrenze für Bürgermeister bleibt bestehen

Wer in Bayern hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat werden will, muss jünger als 65 Jahre sein. Ab 2020 wird diese Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben.
Der 74-Jährige Peter Gantzer (SPD) ist der älteste Landtagsabgeordnete in Bayern und begründet die Klage gegen die Altersgrenze damit, dass jegliche Altersbeschränkung diskriminierend sei. Dies ließen die Richter am Verfassungsgericht in München nicht gelten und betonten, dass berufsmäßige Bürgermeister und Landräte in überdurchschnittlichem Maß gefordert seien. Die Altersgrenze gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung.

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