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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV Organisation

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die derzeitige Hartz-IV Organisation einschließlich der Aufteilung zwischen Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht zu beanstanden sei.