Es ist eine historische Chance, die im bundesdeutschen Föderalstaat so schnell nicht wiederkehren wird. Weil als Folge des auslaufenden Solidarpakts II Ende 2019 der geltende bundesstaatliche Finanzausgleich endet, müssen sich die Länder mit ihren Gemeinden und der Bund auf ein neues Regelwerk für die innerstaatlichen Finanzbeziehungen verständigen.