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Die KOPO im Februar: Kommunales Ehrenamt stärken!

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Nach geltendem Recht können Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente beziehen, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Mit dem Flexirentengesetz wurde im Jahr 2016 zwar die Grundlage geschaffen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern.