Die Verfassungsbeschwerden einiger nordrhein-westfälischer Gemeinden (VerfGH 9/12) gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 hatten vor dem Verfassungsgerichtshof NRW keinen Erfolg.
Die Verfassungsbeschwerden einiger nordrhein-westfälischer Gemeinden (VerfGH 9/12) gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 hatten vor dem Verfassungsgerichtshof NRW keinen Erfolg.