Wenn EU-Bürger in Deutschland auf der Suche nach einer Arbeit scheitern, haben sie auch weiterhin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Zumindest bist der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheidet. Er soll nun klären, ob dies gegen den Grundsatz alle EU-Bürger gleich zu behandeln verstößt, oder nationale Ausnahmen zulässig sind. Das Bundessozialgericht hat gestern diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.