Vor sieben Jahren ertranken drei Kinder in Nordhessen in einem Feuerlöschteich, was zu einer Verurteilung des damaligen Bürgermeisters wegen mangelnder Sicherheitsmaßnahmen führte. Das Urteil hatte bundesweit Schlagzeilen geschrieben und für hitzige Debatten gesorgt. Viele Kommentatoren zeigten sich besorgt, dass nun noch weniger Menschen für das Amt des Bürgermeisters kandidieren möchten.
Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil aufgehoben, mit der Begründung, dass der Unglücksfall zwar schrecklich sei, aber keine Straftat des Bürgermeisters vorliege. Das Gericht argumentierte, dass nicht nachgewiesen werden könne, dass weiterführende Sicherungsmaßnahmen – wie etwa ein Einzäunen – den Tod der Kinder verhindert hätten. Zum Hintergrund: Da der Löschteich Eigentum der Kommune ist, ist es Aufgabe des Bürgermeisters, vorhandene Risikopotenziale zu suchen, einzuschätzen, zu analysieren und zu bearbeiten. Zum Verhängnis wurde den Kindern eine betonierte Stelle, die aufgrund des trüben Wassers schwer zu erkennen ist. Das Ufer ist an dieser Stelle mit Pflastersteinen versehen, die keinerlei Halt bieten. Es sei an dieser Stelle auch für geübte Schwimmer schwierig, den Teich ohne Hilfe zu verlassen. Die vorherigen Urteile hatten das Hinweis-Schild: „Teichanlage. Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder“ als unzureichend angesehen.
Der rechtskräftige Freispruch steht im Gegensatz zu früheren Schuldsprüchen, darunter das Urteil des Landgerichts Marburg. Der Vater der Kinder strebt nun zivilrechtlichen Schadenersatz von der Kommune an. Nach seiner Auffassung war der Teich nicht ausreichend gesichert.