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Digitale Teilhabe älterer Menschen

Soziales

Mit dem neuen Förderprogramm „Miteinander – Digital“ stärkt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die digitale Kompetenz und die soziale Teilhabe älterer Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Zur Umsetzung von „Miteinander – Digital“ erhalten zwanzig Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine bis zu dreijährige Förderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro für Personal- und Sachausgaben. Ziel ist es, älteren Menschen digitale Medien gezielt näher zu bringen und ihnen einen sicheren und souveränen Umgang mit Tablet oder Handy zu vermitteln. Dadurch sollen sie zur Teilhabe am digitalen Leben befähigt werden. Insgesamt stellt das MAGS für das Förderprogramm bis zu einer Million Euro pro Jahr zur Verfügung.

Nicht den Anschluss verpassen

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Sozialminister Karl-Josef Laumann vermerkt dazu Folgendes: „Wir knüpfen unmittelbar an das laufende Förderprogramm ‚Miteinander und nicht allein‘ an. ‚Miteinander – Digital‘ ist die digitale Starthilfe für Seniorinnen und Senioren. Unser Alltag ändert sich durch die Digitalisierung rasend schnell. Manchmal fällt es schwer, bei dieser rasanten Entwicklung den Anschluss nicht zu verpassen. Ich möchte nicht, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf dadurch auf das digitale Abstellgleis geraten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden.

„Seniorinnen und Senioren sollen dank des neuen Förderprogramms die Möglichkeit haben, sich an neue Techniken heranzutasten und einen sicheren Umgang mit ihnen zu erlernen. Digitalisierung soll ihnen keine Steine in den Weg legen, sondern ein Mittel zu mehr Selbstständigkeit sein. Angefangen bei der Regelung der eigenen Finanzen oder der Kontaktpflege zu Kindern, Enkeln, Freunden und Familie.“

Gefördert werden

„Miteinander – Digital“ ist an den 2019 initiierten Förderaufruf „Miteinander und nicht allein“ angelehnt. Bei beiden Programmen nehmen Pflegeeinrichtungen eine Lotsen- und Ankerfunktion im Quartier ein und schaffen Strukturen, Kooperationen und Verbindungen zum Aufbau von bedarfsgerechten Angeboten in der Nachbarschaft. Mit ihren vielfältigen Aktivitäten bilden die Einrichtungen somit hilfreiche Anlaufpunkte für Seniorinnen und Senioren und tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen bei.

Interessierte Pflegeeinrichtungen können bis zum 29. April 2022 einen Förderantrag auf elektronischem Wege stellen. Den Zugang zur elektronischen Antragstellung sowie weitere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.