Bei kommunaler Mobilität denken viele zunächst an den ÖPNV: Busse, Bahnen, Trams. Daneben gibt es jedoch eine große Vielzahl und Bandbreite an Fahrzeugen, die ebenso in den Fokus der politischen und öffentlichen Wahrnehmung gehören. „Auch die kommunale Abfallwirtschaft ist ein zentraler Adressat für den Umbau ihres Fuhrparks, weg vom klassischen Verbrennungsmotor hin zu alternativen Antrieben“, schreibt VKU-Chef Ingbert Liebing im Gastbeitrag.
Die Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung verfügen neben dem ÖPNV über die umfassendsten Fuhrparks im kommunalen Bereich: Abfallsammel- und Containerfahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge und Straßenkehrmaschinen sind täglich auf den Straßen unterwegs. Der Einsatz von alternativen Antrieben im kommunalen Fuhrpark der Abfallwirtschaft bietet vor Ort die Möglichkeit, einen Beitrag zu emissionsarmer und nachhaltiger Mobilität zu leisten. Daher bauen verschiedene kommunale Abfallunternehmen seit mehreren Jahren ihre Fuhrparks in Richtung batterieelektrischer Sammelfahrzeuge, Brennstoffzellenantriebe, Erdgas- und Biogasfahrzeuge um – und sind dabei Treiber der Antriebswende in der kommunalen Mobilität. Jedoch weisen schwere Nutzfahrzeuge, die für die Abfallsammlung und Straßenreinigung eingesetzt werden, spezifische Anforderungen auf, die den Einsatz alternativer Antriebe bisweilen erschweren.
Politische Rahmenbedingungen: Technologiemix bei alternativen Antrieben
Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge aus dem Jahr 2021 verpflichtet öffentliche Auftraggeber – darunter fallen auch die kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft – einen Mindestprozentsatz an „sauberen“ Fahrzeugen zu beschaffen. Diese Mindestquoten betragen bis Ende 2025 zehn Prozent und von Anfang 2026 bis Ende 2030 15 Prozent. Bei schweren Nutzfahrzeugen gilt hierbei als Kriterium der „Sauberkeit“ nicht das jeweilige Emissionsniveau, sondern der Einsatz von bestimmten alternativen Antrieben. Als alternative Kraftstoffe gelten hier Strom, Wasserstoff, Erdgas, synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe.
Batterieelektrische Abfallsammelfahrzeuge und Brennstoffzellenantriebe: Staatliche Unterstützung notwendig
Einzelne Unternehmen der kommunalen Abfallwirtschaft nutzen batterieelektrische Fahrzeuge für die Abfallsammlung seit mehreren Jahren. Sie erzeugen bei der Fahrt keine Abgase und sind im Betrieb nahezu geräuschlos. Der Markt für diese Fahrzeuge ist jedoch nach wie vor klein. Das hat zur Folge, dass die Beschaffungskosten von batterieelektrischen Fahrzeugen etwa drei- bis viermal so hoch sind wie bei dieselbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen. Wichtig ist daher, dass die Bundesregierung bestehende Förderprogramme für batterieelektrische kommunale Nutzfahrzeuge fortsetzt und kommunale Abfallbetriebe bei ihrer Beschaffung unterstützt. Aufgrund guter Speicherfähigkeit wird auch Wasserstoff als Kraftstoff für Abfallsammelfahrzeuge gerne genutzt. Brennstoffzellenfahrzeuge (umgangssprachlich auch „Wasserstoffantriebe“ genannt) eignen sich besonders für lange Strecken, zum Beispiel für den Abfalltransport zu weit entfernten Behandlungsanlagen, und bei großem Energiebedarf. Genauso wie bei batterieelektrischen Fahrzeugen sind die Angebote von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen klein und die Preise hoch. Auch hier kommt es mit Blick auf hohe Anschaffungskosten auf staatliche Förderprogramme an.
Potential bei erneuerbarem Biogas, Anerkennung von Erdgas als Brückentechnologie richtig
Der Einsatz von Erdgas-/Biogasfahrzeugen hat in der kommunalen Abfallwirtschaft lange Tradition. Teilweise nutzen kommunale Betriebe für die Betankung auch etwa aus der Bioabfallvergärung selbsterzeugtes Biomethan. Erdgas ist im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern klimafreundlicher, da der Einsatz mit geringeren CO2-Emissionen einhergeht. Obwohl Erdgas gerade als „alternativer Kraftstoff“ gilt, bleibt abzuwarten, ob es langfristig als „sauberer Kraftstoff“ im Rahmen des Güterverkehrs anerkannt bleibt. Bisher hat es sich als Brückentechnologie zwischen Diesel und Benzin und den emissionsfreien elektrischen Antrieben bewährt.
Größte Herausforderung: Flächendeckende Tankstellen- und Ladeinfrastruktur
Wesentlich für fast alle alternativen Antriebe, seien es Gasantriebe, elektrische Antriebe oder Wasserstoffantriebe, ist der Ausbau einer spezifischen leistungsstarken Lade- und Tankinfrastruktur, die die kommunale Abfallwirtschaft für ihren Fuhrpark entweder exklusiv für sich selbst aufbaut oder in Zusammenarbeit mit anderen Betrieben, beispielsweise dem ÖPNV, für sich erschließt. Mit Blick auf diese Infrastruktur müssen klare Vorgaben für Schnellladeinfrastruktur geschaffen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Entsorgungssicherheit zu sozialverträglichen Gebühren hat höchste Priorität
Der Umstieg auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben darf die Kosten der Abfallentsorgung nicht erhöhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestquoten beim Einsatz von sauberen Fahrzeugen darf nicht dazu führen, dass Förderungen eingestellt werden und die kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung allein über Gebühren die erheblichen Mehrkosten finanzieren müssen. Die Entsorgungssicherheit muss zu sozialverträglichen Gebühren sowohl in der Stadt als auch auf dem Land gewährleistet bleiben. Denn saubere Städte und Landkreise bedeuten Umweltschutz und Lebensqualität.
Die Infoschrift des VKU zu Alternativen Antrieben in der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung finden Sie hier.
Foto: © VKU/Laurence Chaperon
Autor: Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer
Dieser Beitrag ist in der März-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO) erschienen.
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