Gestern hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Umsetzung der Grundsteuerreform beschlossen. Grund für diese Neuregelung in Sachsen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Demnach müssen die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 im Freistaat gelten.
Dazu erklärte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Das beschlossene Gesetz ist eine ausgewogene sächsische Lösung. Für uns als CDU ist dabei wichtig, das derzeitige Aufkommensniveau bei der Grundsteuer zu sichern und das kommunale Hebesatzrecht beizubehalten. Dafür machen wir von der bestehenden Länderöffnungsklausel Gebrauch, beachten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und passen die Regelungen den regionalen Besonderheiten in Sachsen an.“
Der CDU-Finanzpolitiker betonte, dass bei einer 1:1-Umsetzung des Bundesgesetzes etwa Unternehmensgrundstücke deutlich stärker entlastet worden wären. Die Wohn- und Grundstückseigentümer hätten im Durchschnitt deutlich mehr zahlen müssen. Diese Verwerfungen würden mit dem sächsischen Gesetz jetzt austariert. Darüber hinaus glätte der Sächsische Weg Ausschläge von hohen Belastungen und Entlastungen, die das Bundesgesetz in Sachsen bewirkt hätte.
„Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass es Grundstückseigentümer in Sachsen geben wird, die mehr werden zahlen müssen als bisher. Das ist aber auch normal. Es muss sich in der Bewertung niederschlagen, ob die Villa, das Mietshaus oder das Gewerbegebiet in der Innenstadt, im Speckgürtel, im Erzgebirge oder in der Lausitz liegt“, so von Breitenbuch.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier, die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag von Sachsen können Sie hier nachlesen.