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Zukünftige Krankenhausversorgung in NRW

Allgemein, Gesundheit, Strukturpolitik

Der Nordrhein-Westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gestern das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Der stellvertretende Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, hat dazu ein Statement abgegeben.

„Das heute vorgestellte Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen liefert eine wichtige Datengrundlage für eine aktive Krankenhausplanung des Landes und es gibt wichtige Hinweise für die von Minister Laumann geplanten Strukturveränderungen.

Im Weiteren wird es nun darauf ankommen, dass das Land mit allen Beteiligten in einen engen Dialogprozess tritt und daraus kluge krankenhausplanerische Schritte ableitet. Es ist allerdings voreilig und zu pauschal anzunehmen, dass es im urbanen Raum zu viele Krankenhäuser und per se im ländlichen Bereich eine Unterversorgung gibt. Die Siedlungsstruktur, die Krankenhausdichte und auch die Verkehrsanbindungen sind in NRW so heterogen, dass erst nach einem fundierten Planungsprozess erste Erkenntnisse vorliegen können.

Zwingende Eckdaten für eine künftige Krankenhausplanung sind nach Einschätzung der Städte, dass verschiedene wichtige medizinische Angebote für die Menschen gut erreichbar und in Wohnortnähe vorhanden bleiben und es müssen die Qualitätsindikatoren für die Bewertung von Krankenhausleistungen vernünftig gewählt werden.

Ganz wichtig für die Bevölkerung am Ort ist, dass die Angebote und die Frage, wie schnell sie zu erreichen sind, zu der jeweils vorhandenen Bevölkerungsstruktur passen, also dass z.B. berücksichtigt wird, ob viele Kinder oder eine eher ältere Bevölkerung in bestimmten Gebieten versorgt werden muss. Zudem muss eine zeitnahe und medizinisch angemessene Notfallversorgung am Ort weiterhin möglich sein. Maßgeblich für einen gelingenden Prozess dürfte deshalb der zukünftige Zuschnitt des jeweiligen Versorgungsgebietes sein. All dies muss das Land in einem dialogorientierten und offenen Prozess planerisch klug umsetzen und alle vernünftigen Belange austarieren.

Schon heute bilden die kommunalen Krankenhäuser ein ganz zentrales Element in der stationären Krankenversorgung des Landes. Sie garantieren eine Krankenversorgung auf qualitativ hohem Niveau. Wir sind sicher, dass sie auch zukünftig einen wichtigen Beitrag zur qualitätsorientierten und wohnortnahen Versorgung in NRW leisten werden.“

Das Gutachten kann unter www.mags.nrw/krankenhausplanung abgerufen werden. Dort stehen auch ein Kurzgutachten sowie eine Kurzzusammenfassung zur Verfügung.

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