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Kosten für Eingliederungshilfe steigen weiter

Allgemein, Soziales

Im Jahr 2015 erhielten in Deutschland rund 883 000 Personen Eingliede­rungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Empfänger gegenüber dem Vorjahr um 2,7 %.

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Im Jahr 2015 waren die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Durchschnitt 34 Jahre alt. Gut 59 % der Leistungsbezieher waren Männer und knapp 41 % Frauen. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren jünger als Empfängerinnen mit knapp 36 Jahren.

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden 15,6 Milliarden Euro netto im Jahr 2015 aufgewendet. Das war über die Hälfte (56 %) der gesamten Ausgaben für die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Höhe von 27,7 Milliarden Euro netto.

 

Anzahl und durchschnittliches Alter der Empfängerinnen und Empfänger von
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Laufe des Jahres 2015 
Hilfeart Insgesamt Männlich Weiblich Durchschnittliches Alter
Insgesamt Männlich Weiblich
Jahre
1 Mehrfachzählungen sind nur ausgeschlossen, soweit erkennbar.
2 Empfänger/-innen mehrerer Leistungsarten werden bei jeder Leistungsart gezählt.
Insgesamt 1 883 413 523 379 360 034 33,8 32,7 35,5
hiervon: 2
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 7 956 5 158 2 798 17,8 17,2 18,9
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 3 780 2 207 1 573 40,7 40,9 40,3
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 283 406 167 071 116 335 41,9 41,9 41,9
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 643 740 377 339 266 401 34,5 33,1 36,5
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung 77 203 48 696 28 507 12,4 12,3 12,7
Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule 1 060 540 520 24,2 23,8 24,6
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit 110 49 61 26,5 28,6 24,7
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 SGB X 3 578 2 099 1 479 43,6 43,8 43,3
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben 3 996 2  921 1 075 43,3 44,6 39,6
Sonstige Leistungen 44 627 26 230 18 397 38,7 37,9 39,8

 

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