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Kommunen erhalten Planungssicherheit

Allgemein, Finanzen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Die Kommunen erhalten mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz Planungssicherheit.

Das ist wichtig sowohl hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, als auch hinsichtlich der Kommunalunterstützung durch den Bund ab dem Jahr 2018.

Mit sechs Milliarden Euro unterstützt der Bund die Integration für die Jahre 2016 bis 2018. Zusätzlich übernimmt der Bund die Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge. Das ist eine gewaltige Leistung des Bundes für die Kommunen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die unionsgeführte Bundesregierung setzt ihre kommunalfreundliche Politik konsequent und zukunftsgerichtet fort.

Ziel der Kommunalunterstützung durch den Bund ab 2018 ist es, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Der Verteilungsschlüssel über eine höhere Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil stellt sicher, dass sowohl Kommunen mit höheren Sozialausgaben, als auch Kommunen mit geringeren Sozialausgaben an der Bundesunterstützung teilhaben können. Dafür stellt der Bund ab 2018 vier Milliarden Euro jährlich zur Verfügung.

Die Länder haben in den Gesprächen mit der Bundesregierung durchgesetzt, dass eine der fünf Milliarden Euro über die Umsatzsteuerverteilung an sie geht und nicht direkt an die Kommunen. Die Länder haben gegenüber der Bundesregierung allerdings zugesagt, sie ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten. Die Union fordert die Länder auf, dass die 1 Milliarde Euro auch tatsächlich ohne Abstriche an die Kommunen weitergeleitet werden. Mit den zusätzlichen Mitteln können die Länder Unterschiede in der Verteilungswirkung über die Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft und den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer landesintern ausgleichen.“

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