Gießen führt den Freiwilligen Polizeidienst ein. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags durch den Hessischen Innenminister Peter Beuth und die Oberbürgermeisterin der Stadt Gießen, Dietlind Grabe-Bolz, geschaffen. Die Vereinbarung ist die Voraussetzung für eine Förderung im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ).
„Es freut mich sehr, dass die Universitätsstadt Gießen den Freiwilligen Polizeidienst einführt. Die „Nachbarn in Uniform“ haben sich landesweit als zuverlässige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger erwiesen. Die Hessische Landesregierung fördert diese Kooperation ganz bewusst, weil sie die öffentliche Sicherheit stärkt und gleichzeitig im Sinne der IKZ die Aufgaben von Kommunen effizienter und kostengünstiger organisiert“, so der Innenminister.
In Gießen existierte der Freiwillige Polizeidienst bereits seit dem Jahr 2003. Nach seiner Einstellung im Jahr 2013 wird er nun – unter veränderten Vorzeichen – erneut aufgenommen. Insgesamt 20 freiwillige Polizeihelferinnen und Polizeihelfer sollen zukünftig wieder sichtbar – vor allem im Bereich des städtischen Marktplatzes – zusammen mit städtischen Ordnungskräften und in Kooperation mit der Polizei in Uniform auf Streife gehen. „Ihre Präsenz führt dazu, dass sich die Menschen in ihrer Stadt sicherer fühlen und damit Gewalt oft verhindert werden kann. Die Frauen und Männer leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und unterstützen somit die Vollzugspolizei“, sagte Peter Beuth.
Hintergrund
Bisher ist der Freiwillige Polizeidienst in 94 hessischen Städten und Gemeinden mit aktuell 412 aktiven Helferinnen und Helfern eingerichtet. Freiwillige Polizeihelferinnen und Polizeihelfer sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen ihrer Aufgaben dürfen sie Personen befragen, Personalien aufnehmen, Platzverweise aussprechen und verdächtige Gegenstände sicherstellen. Darüber hinaus ist ihnen gestattet, Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr zu erteilen.