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Mehr Sicherheit für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften

Allgemein, Innenpolitik, Soziales

Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen. Doch auch in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder nicht ausreichend geschützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW unterstützen deshalb die Kommunen bei der Finanzierung entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften.

Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung gefördert. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 % p.a. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen EUR zur Verfügung. Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Hinweise zu den Einzelheiten des Programms finden Kommunen hier.

 

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