Es kommt zu Zugängen und Abgängen in und aus Erwerbstätigkeit und ebenfalls zu Zu- und Abgängen aus der Arbeitslosigkeit. Diese Dynamik kann man allerdings in einer Gruppe nicht nachweisen: Nur knapp 17 % der Hartz IV-Empfänger gelang es im Jahr 2015 aus der Arbeitslosigkeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.
Eine Erklärung könnte sein, dass bis zum Jahr 2010 die Vermittlung von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis des SGB II in den zweiten Arbeitsmarkt ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik war. Während vor 2010 regelmäßig bis zu 12 Prozent der Abgänge in den zweiten Arbeitsmarkt begründet waren, fiel im Jahr 2015 die Quote mit 3,3 Prozent nur noch sehr gering aus. Das deutlich eingeschränkte Angebot an Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs) dürfte hierfür mitverantwortlich sein.
Was kann man gegen diese Entwicklung tun? Wie kann der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gelingen? Dazu gab es im letzten Jahr im Deutschen Bundestag eine Anhörung mit zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen. Das ist zwar viel Lesestoff, aber man kann ja auch den ein oder anderen Beitrag „quer lesen“.
Deutlich kürzer ist die Forderung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), verabschiedet auf der letzten Bundesvertreterversammlung in Saarbrücken: „Wir müssen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überprü fen und für diejenigen, die nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, öffentliche Beschäftigung ausbauen. Tätigkeiten im Rahmen von öffentlicher Beschäftigung müssen gemeinwohlorientiert, wettbewerbsneutral, möglichst wohnungsnah sein und im öffentlichen Interesse liegen“.






