In der Landesaufnahmestelle Lebach wurden bereits in der Vergangenheit Sachleistungen (in Form von Lebensmittelpaketen) ausgegeben. Der so genannte Taschengeldanteil in Höhe von 143 € monatlich wurde dagegen bislang – auf Basis der alten Rechtslage – als Geldleistung in bar ausgezahlt.
Ende des vergangenen Jahres wurde im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes durch eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes jedoch die Möglichkeit geschaffen, den Taschengeldbetrag teilweise nicht mehr in bar auszuzahlen, sondern in Form von Sachleistungen zu gewähren.
„Um keine falschen Anreize für Menschen zu setzen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit kein Bleiberecht in Deutschland haben, macht das Saarland ab sofort von der im Bundesrecht neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch die Taschengeldleistung zu kürzen“, so Innenminister Bouillon.
Durch die Ausgabe von Pflege- und Hygieneartikeln reduzieren sich die Geldleistungen je Flüchtling auf nunmehr 128,50 € pro Monat.





