In den Jahren 2016, 2017 und 2018 soll es eine befristete Sonderabschreibung geben: Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellerkosten können Investoren steuerlich geltend machen. Die Abschreibung gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Ein klares Indiz dafür ist das Mietenniveau. Daran knüpft der Gesetzentwurf für die Definition des Fördergebietes an.
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
Ein Wappen war und ist das klassische Symbol der kommunalen Souveränität. Mehr als 95 % der 10.740 deutschen Stadt-...






