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Hessen entlastet Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen

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Die Hessische Landesregierung wird alle Notunterkünfte, die derzeit bestehen, bis Ende Februar in feste Einrichtungen in Verantwortung des Landes, d.h. Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Außenstellen überführen. Das haben Hessens Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, und Innenminister Peter Beuth angekündigt:

„Aufgrund der Anstrengungen des Landes sowie dem Engagement der Verantwortlichen in den Kommunen ist es uns gelungen, eine Vielzahl neuer Einrichtungen zu schaffen bzw. bestehende Einrichtungen zu erweitern und so die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze allein im Monat Dezember um über 5.200 Plätze zu steigern. Mit höchster Priorität werden in den kommenden Wochen noch weitere Unterbringungskapazitäten entstehen. Allein im Januar werden voraussichtlich über 6.400 weitere Plätze hinzukommen. Deshalb sind wir jetzt in der Lage, die Notunterkünfte aufzulösen und in feste Einrichtungen in Landesverantwortung zu überführen“, stellten die beiden Minister dar. Beuth betonte, dass die 19 Turn- und Sporthallen, die aktuell von den Kommunen noch als Notunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, kurzfristig wieder für den Sport zur Verfügung gestellt werden können.

„Wir wissen, dass sich viele Kommunen diesen Schritt lange gewünscht haben, aber es war angesichts der Flüchtlingszahlen, die alle Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei ganz weitem übertroffen haben und das in 2015 seine Zahlen mehrfach korrigieren musste, nicht früher möglich. Wir haben diese Plätze gebraucht, denn wir hatten alleine in Hessen 80.000 Erstantragsteller. Jetzt können wir sagen, dass wir die Kreise und Städte entlasten können. Diese müssen keine Turnhallen mehr als Unterkünfte auswählen, weil wir im Hinblick auf die derzeitigen Zugangsprognosen ausreichend feste Unterkünfte haben bzw. in den kommenden Wochen fertigstellen werden und auch alle festen Notunterkünfte in landeseigene Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen überführen. Das bedeutet, wir können die Menschen dorthin verlegen. Das alles werden wir bis Ende Februar/Anfang März schaffen. Und es bedeutet auch, dass dort, wo Kreise sich gerüstet und vorsorgend Liegenschaften angemietet haben, wir diese übernehmen und dort Kapazitäten für Außenstellen der Erstaufnahmen vorhalten werden. Das ist eine unmittelbar organisatorische wie auch finanzielle Entlastung der Kommunen“, erläuterte Grüttner.

Aktuell erreichen täglich rund 400 Flüchtlinge Hessen, doch können diese in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht werden. Zum Vergleich: Noch im Monat Oktober letzten Jahres lag der Tageshöchstwert bei über 1.370 Flüchtlingen. Diese Zugangszahlen machten es erforderlich, schnell die Notunterkünfte bereitzustellen, da in einem solchen Umfang keine Plätze unmittelbar in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt werden konnten. Das Land hatte hiermit die unteren Katastrophenschutzbehörden in eigener Zuständigkeit beauftragt. Die Kreise und kreisfreien Städte hatten dabei z.T. auf vorhandene und als Notunterkunft vorgeplante Turn- und Sporthallen zurückgegriffen. „Aufgrund der vom Land geschaffenen zusätzlichen Unterbringungskapazitäten wird das Land in nächster Zeit keine neuen Einsatzbefehle zur Einrichtung von Notunterkünften benötigen. Sollten die Flüchtlingszahlen wieder kurzfristig deutlich ansteigen, werden wir allerdings nicht umhinkommen, erneut an die Kreise und kreisfreien Städte heranzutreten“, erläuterte der Innenminister.

Abschließend betonten Grüttner und Beuth die gewaltige Gemeinschafts- und Teamleistung der Hessischen Landesregierung, der Landesverwaltung und der Städte und Gemeinden sowie der Hilfsorganisationen. „Wenn nicht alle an einem Strang gezogen hätten, wäre es uns in 2015 nicht gelungen, 80.000 Flüchtlingen, die in Hessen in 2015 einen Erstantrag gestellt haben, ein Dach über dem Kopf zu bieten! Unser oberstes Ziel war es, angesichts dieser Zahlen, Obdachlosigkeit zu vermeiden, das ist gelungen“, so der Sozialminister. „Und wir wissen, wie groß die Herausforderung für die Kreise und Städte und Gemeinden war, wenn der Katastrophenschutzbefehl des Landes einging. Hier wurden binnen weniger Tage von den Verantwortlichen vor Ort mit Hilfe vieler Ehrenamtlicher, Verbänden wie dem DRK, den Johannitern, dem THW, den Feuerwehren und vielen, vielen mehr, Unterkünfte geschaffen, damit die Flüchtlinge eine erste Zuflucht finden konnten. Was hier von den vielen tausend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes in Hessen in kürzester Zeit geleistet wurde, ist beachtlich. Von Landesseite aus haben das für die Liegenschaften zuständige Finanzministerium, das für Rückführungen, Sicherheit und Notunterkünfte verantwortliche Innenministerium und das für die Erstaufnahmeeinrichtungen und die medizinische Versorgung der Flüchtlinge zuständige Hessische Ministerium für Soziales und Integration, eine Gemeinschaftsleistung erbracht, die sich sehen lassen kann und natürlich auch in enger Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien. 2015 hat gezeigt: Hessen kann das“, so Grüttner und Beuth.

 

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