Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich mit einem von Landräten aus allen Flächenländern unterzeichneten gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten gewandt und diese aufgefordert, im Hinblick auf die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eine unmittelbare finanzielle Entlastung der Kommunen seitens der Länder zu gewährleisten.
Die Landkreise, Städte und Gemeinden dürften nicht finanzielle Ausfallbürgen bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mit der Folge sein, dass Finanzmittel für die Erbringung eigener Aufgaben nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen, betonte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager.
Im Schreiben heißt es wörtlich:
„Die Regelungen stellen in keiner Weise die seit langem avisierte und in der Sache dringend erforderliche unmittelbare Entlastung zugunsten der Kommunen sicher. Dies gilt sowohl für die nunmehr auf insgesamt 2 Mrd. € erhöhte Umsatzsteuerumverteilung zugunsten der Länder für das Jahr 2015 wie auch für die vereinbarte Neuverteilung ab dem 1.1.2016. Beide Regelungen weisen weder einen Bezug zur kommunalen Belastung auf, noch enthalten sie Weiterleitungszusagen der Länder an ihre Kommunen.“
Die in der letzten Woche beim Flüchtlingsgipfel und gestern vom Bundeskabinett bestätigten Verabredungen zwischen Bund und Ländern würden vor allem nicht berücksichtigen, dass die Landkreise und Städte derzeit in hohem Umfang Asylbewerber und Flüchtlinge nach nur wenigen Tagen Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen in eigenen zentralen oder dezentralen Unterkünften zu versorgen hätten. Hinzu käme die Frage des sich verstärkenden Familiennachzuges.
Daher sei in allen Flächenländern sicherzustellen, dass den Landkreisen und übrigen Kommunen – wie bereits in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend praktiziert – alle Kosten im Bereich der Unterbringung, Gesundheitsversorgung und sozialen Betreuung ersetzt werden.