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NRW beschließt pauschale Verteilung der Investitionsmilliarde vom Bund

Allgemein, Finanzen

Die Landesregierung von NRW hat den Gesetzentwurf zur Verteilung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit 1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent aus dem Bundesprogramm nach Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Fördermittel den nordrhein-westfälischen Kommunen pauschal zur Verfügung zu stellen. Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. „Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, betonte Minister Ralf Jäger.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt. Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wieder. Dem Verteilungsschlüssel wird der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt. Nach diesem Kriterium fließt die Hälfte des Geldes an 16 der 437 NRW-Kommunen, 75 Prozent der Mittel verteilen sich danach auf 58 Kommunen. Mit diesem System will die Landesregierung sicher stellen, dass das Geld bei den finanzschwachen Kommunen ankommt.

Jäger begrüßte, dass der Eigenteil der Kommunen bei Investitionen in die Infrastruktur nur zehn Prozent betragen soll. „Dies hilft den finanzschwachen Kommunen, Geld aus dem Topf in Anspruch zu nehmen.“ Alle Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden, können gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 eingesetzt werden können.

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