Die Kommunen häufen immer mehr Schulden an, in einigen Bundesländern stehen sie mit mehreren Milliarden Euro in der Kreide. Tendenz steigend.
„Mit der Finanzierung auf Pump muss aber Schluss sein, deshalb ist es notwendig, dass die Schuldenbremse in Zukunft auch für Städte und Gemeinden greift. Ziel muss es jetzt sein, dass die kommunalen Schulden von den Ländern mit getragen werden. Die Kommunen müssen vor der Ausplünderung durch die Länder geschützt werden “, erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB.
Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gilt nämlich nicht für die Kommunen – mit unangenehmen Folgen. Ab 2020 dürfen die Länder keine neuen Schulden mehr aufnehmen und bedienen sich deshalb zunehmend mit Geldern aus den kommunalen Kassen. Mit der Begründung, dass die Kommunen ja weiterhin Kredite aufnehmen könnten. „Die Länder greifen Gelder ab, die der Bund den Kommunen zukommen lassen will, damit diese ihre zahlreichen Aufgaben erledigen können. Und viele Länder verschieben Lasten auf die Kommunen oder fahren den kommunalen Finanzausgleich zurück. Das muss aufhören. Im Zuge der bis 2019 fälligen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss deshalb auch für die Kommunen die „schwarze Null“ festgeschrieben werden als Landesverantwortung.“