Für Rückkehrer in den Kosovo wird rückwirkend ab 01.01.2015 die Reisebeihilfe (200 Euro pro Person) und die Starthilfe (400 Euro bzw. 750 Euro pro Person) ausgesetzt. Dies gilt für alle Personen, die nach dem 31.12.2014 in das Bundesgebiet eingereist sind und einen Antrag auf Rückkehrhilfe gestellt haben. Für eine Ausreise werden ggf. damit nur Transportkosten übernommen. Für Personen, die vor dem 01.01.2015 eingereist sind, gelten die Programmleistungen uneingeschränkt weiter. Mit dieser Neuregelung werden Rückkehrer in den Kosovo anderen Staatsangehörigen aus den (West)-Balkanländer gleichgestellt, denen seit Jahren eine visumfreie Einreise nach Deutschland möglich ist (z.B. Albanien, Serbien, Mazedonien). Das Förderprogramm übernimmt für diese Personengruppen ebenfalls nur die Transportkosten
Deutsche schätzen ihre Stadt- und Gemeindewappen
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