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Nie mehr ohne Leine

Allgemein, Innenpolitik

Der Berliner Senat hat ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass in Berlin künftig für Hunde eine generelle Leinenpflicht gelten soll. Davon befreit werden Tiere, deren Halter einen entsprechenden „Sachkundenachweis“ vorlegen. Im Vordergrund steht der Tierschutz: „Wir wollen, dass möglichst viele Halter den Hundeführerschein machen. Denn wer sachkundig ist, geht sehr wahrscheinlich verantwortungsvoll mit seinem Tier um“, erläuterte Senator Thomas Heilmann.

Auch bei den weiteren Änderungen im Gesetzentwurf sei es vor allem darum gegangen, eine vermittelnde Lösung zu finden zwischen den zahlreichen Forderungen nach härteren Vorschriften für Hundehalter einerseits und den Bedürfnissen der Tiere andererseits.

So werden die Bezirke aufgefordert, nach weiteren geeigneten Auslaufflächen zu suchen. Die Liste der sogenannten gefährlichen Hunde wird auf vier Rassen verkürzt. Auf Antrag und bei nachgewiesener Ungefährlichkeit können Rasselisten-Hunde von einigen Auflagen für gefährliche Hunde befreit werden. Gleichzeitig soll ein zentrales Hunderegister eingerichtet werden: Dort werden Rasse, Chipnummer, Halter sowie etwaige Bissvorfälle erfasst. Gewerbliche Hundeausführ-Dienste brauchen künftig eine entsprechende Qualifikation.

Neben dem Hundegesetz soll das Straßenreinigungsgesetz ebenfalls geändert werden: Wer mit einem Hund Gassi geht, soll künftig verpflichtet sein, entsprechende Kotbeutel mitzuführen. Berechnet wurde auch der generelle Bedarf an Personal in den Bezirken, um bereits bestehende und neue Vorschriften für Hundehalter zu kontrollieren. „Wir gehen von einem Bedarf von zwei Stellen pro Bezirk aus“, so Heilmann. Hinzu kommen Kosten von geschätzt rund 150.000 € im ersten Jahr u.a. für die Einrichtung des zentralen Hunderegisters. Für Leinenpflicht und Hunderegister sind längere Übergangszeiten vorgesehen, da die Einführung des Sachkundenachweises und die Errichtung eines Zentralregisters einige Zeit in Anspruch nehmen.

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