In ihrer gestrigen Sitzung hat sich die CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen für die Einführung einer kommunalen 2,5-Prozent-Sperrklausel ausgesprochen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.
Wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, sei auch die Stärke der Kommunen bedroht, so heißt es in einer Stellungnahme die Fraktion. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen habe sich seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht. Dadurch seien die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet. Ratssitzungen dauerten immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Unter diesen Bedingungen werde es immer schwieriger, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt werde: „Im Spannungsfeld zwischen den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen halten wir eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für geeignet und angemessen. Dabei kommt dem Ministerium für Inneres und Kommunales die Aufgabe zu, die tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Sperrklausel darzulegen. Die CDU-Landtagsfraktion wird zeitnah Gespräche mit den anderen Landtagsfraktionen aufnehmen, um möglichst im ersten Halbjahr des Jahres 2015 das notwendige parlamentarische Verfahren beginnen zu können.“
Beschluss der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zur kommunalen Sperrklausel vom 13. Januar 2015:
1. Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen spricht sich für die Einführung einer kommunalen Sperrklausel aus, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.
2. Im Spannungsfeld zwischen den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen hält die CDU-Landtagsfraktion eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für geeignet und angemessen.
3. Die CDU-Landtagsfraktion wird zeitnah Gespräche mit den anderen Landtagsfraktionen aufnehmen, um möglichst im ersten Halbjahr des Jahres 2015 das notwendige parlamentarische Verfahren beginnen zu können.
Lesen Sie auch den Beschluss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) zu diesem Thema!