10 Jahre nach Inkrafttreten der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II Anfang 2005 (Hartz IV-Reform) hat der Deutsche Städtetag eine Bilanz gezogen. Danach sind erhebliche Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt worden, aber auch verfestigte Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit deutlicher zu Tage getreten.
Die kreisfreien Städte und die Kreise setzen das Sozialgesetzbuch II (SGB II) seit 10 Jahren gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit sowie in Eigenregie als Optionskommunen vor Ort um. Für die Zukunft hält der Deutsche Städtetag ein eigenständiges Fördersystem für Langzeitarbeitslose mit flexiblerer, individueller Förderung sowie neue Modelle öffentlich geförderter Beschäftigung für sinnvoll.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, erklärte: „Auch wenn die Reform in der öffentlichen Debatte zum Teil herbe Kritik erfahren hat, steht fest: Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war und ist eine Erfolgsstory, die Zahlen bestätigen dies. Die Jobcenter haben mit ihrer Arbeit maßgeblich daran mitgewirkt, dass eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt bewirkt wurde. Auch viele Langzeitarbeitslose konnten mit der verbesserten Förderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Leider stagniert ihre Zahl in den vergangenen Jahren wieder.“ Nach wie vor gebe es noch einiges zu tun. Zwischen 2010 und 2013 sei die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um lediglich 8 Prozent gesunken, so Articus weiter. Rund drei Millionen erwerbsfähige Menschen erhalten seit zwei oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Menschen, die sehr lange nicht mehr Teil der Arbeitsgesellschaft waren, bräuchten eine intensive und individuell passgenaue Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Articus: „Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss weiterentwickelt werden, es sollten neue Modelle auf den Weg kommen. Hier muss auch die Wirtschaft einbezogen werden und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.“ Öffentlich geförderte Beschäftigung könne dazu beitragen, sich dem ersten Arbeitsmarkt wieder anzunähern. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, sei sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation.
Als weitere Herausforderung sieht der Deutsche Städtetag den Trend der steigenden Zahl von Aufstockern, also den Fällen, in denen die Erwerbstätigkeit der Menschen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Zudem müsse das Verhältnis von Wohngeld und Kosten der Unterkunft wieder in die richtige Balance gebracht werden. Da das Wohngeld nicht an die Mietpreisentwicklung angepasst ist und dadurch für viele Familien derzeit nicht greift, wächst die Zahl der Haushalte kontinuierlich, die auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Fast 300.000 Haushalte erhalten zurzeit ausschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II. Durch eine Erhöhung des Wohngeldes, verbunden mit einigen strukturellen Verbesserungen, könnte für wesentlich mehr Haushalte als bisher die Bedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden.