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Wohlfahrtsverbände fordern Bundesqualitätsgesetz in der Kindertagesbetreuung

Allgemein, Kinderbetreuung, Soziales

Die Wohlfahrtsverbände Caritas und Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben das Bundesfamilienministerium und die Länderministerien aufgefordert, ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege zu entwickeln. Dazu böte die am 6. November stattfindende Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“ die Möglichkeit. Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) lehnt die Einführung bundesgesetzlicher Regelungen ab.

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige und die Bewältigung des regional sehr unterschiedlichen Fachkräftemangels hätten die Qualitätsdiskussion in den letzten Jahren in den Hintergrund treten lassen. Aus Sicht von AWO, DCV und GEW ist die Qualität in der Kindertagesbetreuung jedoch die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. AWO, DCV und GEW fordern in ihrem Positionspapier 44_Erklaerung_29102014, in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden müssen. Eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen für Führungsaufgaben sowie genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen sollten Kernpunkte des Bundesqualitätsgesetzes sein. Eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse und sollte nicht an länderspezifische Regelungen gebunden sein. „Die Qualität der Kinderbetreuung darf nicht von der aktuellen Kassenlage einer Kommune abhängen“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat sich in ihren Fachgremien mit dem Thema ausführlich auseinandergesetzt. Die KPV fordert einheitliche Mindestqualitätsstandards, eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung weiterer Rechtsansprüche und der Festsetzung von einheitlichen Standards lehnt die KPV aber grundsätzlich ab. Beschluss_26.09

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