„Das Kooperationsverbot im Bereich der Bildung hat sich klar bewährt. Es garantiert, dass die Länder alleine für ihre Bildungspolitik zuständig sind. Nur so ist sichergestellt, dass alle Entscheidungen in der Bildungspolitik nahe am Bürger getroffen werden.“ So sieht es Bayerns Bildungsminister und Sprecher der unionsgeführten Länder der Kultusministerkonferenz Ludwig Spaenle.
Aus einigen Bundesländern war der Vorschlag gekommen, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung zu lockern.
„Die Menschen wollen keine Mischzuständigkeiten, sondern klare Kompetenzen und transparente Verantwortlichkeiten im Bildungsbereich“, so Minister Spaenle weiter. „Die Menschen wollen auch keinen Zentralismus, der regionale Besonderheiten einebnet. Vielmehr erwarten die Bürger Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit in der Bildung – und bürgernahe Entscheidungen.“
Mit Blick auf die derzeit geplanten Änderungen des Grundgesetzes ergänzte der Minister noch: „Die Möglichkeit eines intensiveren Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaftsförderung in Fällen überregionaler Bedeutung ist für mich ein deutliches Zeichen für die Leistungsfähigkeit des Bildungsföderalismus. Es sind keine weiteren Änderungen nötig. Die Möglichkeiten eines komplementären Bildungsföderalismus sind noch lange nicht ausgeschöpft.“
Den Entwurf der Grundgesetzänderung finden Sie hier: Entwurf_Gesetzanderung_Art_91b_GG_