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Baden-Württemberg richtet Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum neu aus

Allgemein, Ländlicher Raum

Mit der Neuausrichtung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ab 2015 sollen die Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg bei der Bewältigung des demografischen Wandels sowie der ökologischen und sozialen Modernisierung gezielt unterstützt werden. Im Fokus stehen insbesondere eine zeitgemäße Entwicklung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge sowie das Ziel, flächendeckend gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Außerdem sollen die Ortskerne als bedeutende Lebensmittelpunkte gestärkt werden.

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Was ist neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

•Interkommunale Zusammenarbeit

Aufnahmeanträge können nicht nur wie bisher für Teilorte, sondern für ganze Gemeinden oder interkommunale Projekte gestellt werden. So trägt das neu ausgerichtete ELR dazu bei, die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erweitern.

•Erweiterung der Fördermöglichkeit

Mit dem neuen ELR werden Infrastrukturen im Ländlichen Raum gestärkt, indem neue kreative Lösungen insbesondere für kleine Gemeinden gefördert werden. So kann beispielsweise die Zusammenlegung von Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden gefördert werden, sofern dafür ein vorhandenes Gebäude genutzt wird.

•Gemeinwohl

Die Höhe der Förderung orientiert sich künftig verstärkt am Gemeinwohlaspekt des Projekts.

•Priorität Innenentwicklung

Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die ELR-Förderung noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung. Ziel ist, vorhandene Potenziale im Ortskern zu nutzen und Leerständen in den Ortskernen vorzubeugen. So werden Umnutzungen leerstehender Gebäude als Wohnungen im Vergleich zu Modernisierungen bevorzugt gefördert.

•Schwerpunktgemeinden

Schwerpunktpunktgemeinden verfügen über eine umfassende Entwicklungskonzeption, die Maßnahmen zum Umgang mit der demografischen Entwicklung, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft enthält. Sobald eine Gemeinde als Schwerpunktgemeinde anerkannt ist, erhält sie einen Fördervorrang und profitiert bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

•Bürgerbeteiligung

Damit Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Innenentwicklung einbezogen werden können, unterstützt das neue ELR die Bürgerbeteiligung durch Moderation im Planungs- und Umsetzungsprozess.

 Hintergrund

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Das Land unterstützt mit dem ELR die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum in 2014 mit insgesamt 60,4 Millionen Euro. 342 Gemeinden werden für 704 Projekte Fördermittel aus dem ELR erhalten. Wie in den Vorjahren war auch in diesem Jahr das Förderprogramm stark überzeichnet.

Fördervoraussetzung beim ELR ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und muss die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Die Einzelprojekte können in Trägerschaft von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie natürlichen und juristischen Personen liegen.

Gemeinbedarfseinrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfplätze werden mit 40 Prozent der Investitionssumme, bei Schwerpunktgemeinden mit 50 Prozent, gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt 750.000 Euro. Im Fokus stehen die Anpassung und die grundlegende Modernisierung bestehender Einrichtungen. Die gleichen Förderkonditionen gelten für Projekte zur Innenentwicklung in kommunaler Trägerschaft.

Investitionen von Unternehmen werden in der Regel mit 10 Prozent der Investitionssumme unterstützt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro je Projekt. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Wiedernutzungen von Gewerbebrachen und Verlagerungen in Gewerbegebiete haben hierbei Priorität.

Bei Wohnbauprojekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung von leer stehenden Gebäuden zu Wohnungen oder um die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden in den Ortskernen. Der Fördersatz liegt bei 30 Prozent der Investitionssumme. Umnutzungsvorhaben werden mit bis zu 50.000 Euro pro Wohnung gefördert, Modernisierungen oder ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken mit maximal 20.000 Euro.

 

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