Bayern verabschiedet Reformpaket zur Schulsanierung

Juni 20, 2014 | Allgemein, Bildung, Kinderbetreuung

Das jetzt beschlossene Reformpaket umfasst, neben der verbesserten Förderung von Generalsanierungen:

  • Absenkung der Bagatellgrenze von 100.000 Euro auf 25.000 Euro bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit bzw. Inklusion. So sind Aufwendungen für den Einbau von Treppenliften oder behindertengerechten Aufzügen schon ab einer Betragsgrenze von 25.000 Euro förderfähig.
  • Erhöhung der Förderung bei der kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 FAG durch Anhebung der Kostenrichtwerte. Die staatliche Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Kostenrichtwerte, welche sich an den aktuellen Baukosten orientieren. Die Kostenrichtwerte werden rückwirkend zum Jahresbeginn um insgesamt 6 Prozent angehoben.
  • Neue Bestandsschutzregelungen zur Förderung von Freisportanlagen für den Schulsport. Die Richtlinien für die Schulbauförderung sehen bereits weitreichende Regelungen zur Sicherung des Bestandes von Schulschwimmbädern und Schulsporthallen vor. Ermöglicht wird nunmehr darüber hinaus auch eine Förderung der Errichtung bzw. Generalsanierung schulisch genutzter Außensportanlagen bei weniger als acht Sportklassen. Dies begünstigt vor allem Kommunen im ländlichen Raum, die negativ vom demografischen Wandel und einem damit einhergehenden Schülerrückgang betroffen sind.

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