Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Damit ist „Public Viewing“ während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auch für späte Spiele möglich. Das letzte Wort haben aber die Kommunen.
Die Fußballspiele am Austragungsort Brasilien beginnen wegen der Zeitverschiebung oft erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz. Da es sich bei der Fußball-WM um eine Sportveranstaltung handelt, die sehr viele Fans hat, gelten Ausnahmeregelungen, die sowohl das öffentliche Interesse an den Fernsehübertragungen als auch den Mindestschutz betroffener Anwohner berücksichtigen sollen. Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing zuzulassen. Denn die kommunalen Behörden entscheiden für jeden Fall, ob eine Ausnahme zugelassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Das wird voraussichtlich Ende Mai passieren.