Der Vorstand des Landkreistages von Nordrhein-Westfalen hat ein einstimmiges Votum zur Finanzierung der Kosten der schulischen Inklusion gefasst. Präsident Landrat Thomas Hendele hebt hervor: „Wir haben einhellig über alle Parteigrenzen festgestellt, dass das bislang vorliegende Angebot des Landes bei weitem nicht dem entspricht, was wir als Mindestinhalt einer Vereinbarung mit dem Land brauchen. Die angebotenen Pauschalen sind zu gering. Das Risiko von späteren Entwicklungen wird einseitig auf die Kommunen verschoben, weil die angebotenen Nachjustierungen nicht belastbar ausfallen.“
Hier müsse dringend nachgearbeitet werden. Präsident Thomas Hendele: „Wir haben berechnet, wie sich das 175-Millionen-Euro-Paket in den kommenden fünf Jahren konkret auf alle Kommunen im Lande auswirkt. Das Ergebnis ist ernüchternd.“
Das Land hatte für fünf Schuljahre einen Korb I vor allem für bauliche Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich und einen Korb II für nicht-lehrendes Personal, insbesondere Integrationshelfer, in Höhe von 10 Millionen jährlich angeboten, zusammen also 125 Millionen für Korb I und 50 Millionen für Korb II verteilt über fünf Jahre.
Nach den Berechnungen des Landkreistages NRW erhält zum Beispiel der Rhein-Kreis Neuss für seine Aufgaben bis zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 1,3 Millionen Euro, die kreisangehörige Stadt Neuss 1,1 Millionen Euro, die kreisangehörige Stadt Dormagen 450.000 Euro und die kreisangehörige Stadt Kaarst 265.000 Euro. Auf den Ennepe-Ruhr-Kreis entfallen 783.000 Euro, die kreisangehörigen Städte Witten bzw. Hattingen können mit 608.000 Euro bzw. 377.000 Euro rechnen. Der Kreis Gütersloh erhält 1,5 Millionen Euro, seine kreisangehörigen Städte Halle und Versmold 95.000 Euro bzw. 61.000 Euro. Eine Vielzahl mittlerer und kleinerer kreisangehöriger Gemeinden erhalten niedrige fünfstellige Euro-Beträge auf die Dauer von fünf Jahren.
Die Schlussfolgerung von Präsident Hendele: „Angesichts der Schulstruktur vor allem im kreisangehörigen Raum ist die Inklusion mit diesen Beträgen nicht zu stemmen. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW haben wir heute unsere Forderungen an das Land vorgelegt. Dies betrifft insbesondere erhöhte Pauschalen und belastbare rückwirkende Anpassungsklauseln. Wir erwarten ein deutlicheres Entgegenkommen des Landes in einem neuen Gespräch, das immer noch zu einer konsensualen Vereinbarung führen kann.“ Der Landkreistag NRW setze sich für eine gelingende Inklusion ein, die ohne zusätzliche Finanzmittel des Landes und eine faire Risikoverteilung mit den Kommunen zu scheitern drohe. Die Forderung der Kreise sei im Interesse der betroffenen Kinder, ihrer Eltern, der Lehrkräfte und des begleitenden Personals.