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Braunschweig – OB-Wahl sollte mit Europawahl zusammengelegt werden

Wahlen

Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Gerd Hoffmann hat vorgeschlagen, die im kommenden Jahr stattfindenden Oberbürgermeisterwahlen und die Europawahlen auf einen gemeinsamen Termin zu legen. Nach seiner Meinung würde dies die Wahlbeteiligung für beide Wahlen anheben und zusätzlich könnte die Stadt Kosten sparen. Hoffmann will direkt nach der Wahl in den Ruhestand gehen.

WahllokalcChristian-Schwier-Fotolia_22602202_MZur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 27. August schlägt Oberbürgermeister Dr. Gerd Hoffmann eine Zusammenlegung der Oberbürgermeisterwahl und der Europawahl vor. Der gemeinsame Wahltermin soll der Tag der Europawahl, der 25. Mai 2014, sein. Für eine Zusammenlegung beider Wahlen sprechen nach Ansicht des Oberbürgermeisters demokratische, organisatorische und finanzielle Gründe.

Die Zusammenlegung der Wahlen würde laut Hoffmann die Wahlbeteiligung etwas erhöhen, so dass sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin den Vorteil einer guten und breiten demokratischen Legitimation habe. Organisatorisch brächte der gemeinsame Wahltermin im nächsten Jahr ebenfalls Vorteile. So müssten die Parteien nicht zwei aufwändige Kampagnen durchführen und auch die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer könnten einen Wahlgang sparen. Das Gleiche gilt für die zahlreichen Mitarbeiter im Rathaus. Zudemwürden nicht nur die Parteien durch eine gemeinsame Europa- und Oberbürgermeisterwahl Geld sparen. Auch die Stadt würde laut Oberbürgermeister Hoffmann etwa 50.000 Euro sparen können.

dr. gerd hoffmann

Dr. Gerd Hoffmann ist seit 2001 Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig

Wenn der Rat den Vorschlag vom Oberbürgermeister annimmt, möchte er zum Ablauf des 30. Juni 2014 in den Ruhestand versetzt werden. Dies soll nicht nur aus persönlichem Grund geschehen, sondern hat auch politische Hintergründe. Die rot-grüne Landesregierung will zukünftig die Wahlzeiten der Hauptverwaltungsbeamten wieder auf 5 Jahre verkürzen und diese Wahlen dann mit den allgemeinen Kommunalwahlen verbinden. Oberbürgermeister Hoffmann lehnt dies schon seit längerem aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen ab. Er sieht darin einen Angriff auf die Unabhängigkeit und starke Stellung des Hauptverwaltungsbeamten. Auch ist er der Meinung, dass fünf Jahre einfach zu kurz seien, um als Verwaltungschef wirklich etwas zu bewegen. Der nun bekannt gewordene Entwurf des Innenministeriums für die Gesetzesänderung für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten sieht vor, dass Hauptverwaltungsbeamte mit einem Amtszeitbeginn vor dem 1. November 2014 noch nach bisherigem Recht ihr Amt ausüben können. Also mit eigenständiger Wahl und einer Amtszeit von acht Jahren. So wird durch das vorzeitige Ausscheiden des Oberbürgermeisters Hoffmann zumindest in Braunschweig das alte bewährte Recht noch einige Jahre Bestand haben. Dr. Gerd Hoffmann sagte dazu: „Da ich immer sehr für eine starke Stellung des Oberbürgermeisters gekämpft habe, wäre das doch ein schöner Nebeneffekt in dieser Angelegenheit.“

 

Beitragsbild:Christian Schwier-Fotolia

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