Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelung der Wohnungsvermittlung vorgelegt.
Der Wohnungsmangel in vielen Großstädten sorgt für Klagen bei vielen Wohnungssuchenden. Hat man eine Wohnung gefunden, kommen neben der üblichen Kaution oft noch die Kosten für die Maklerprovision hinzu. Damit diese Kosten nicht zu einer erheblichen Belastung der Mieter führt, will der Bundesrat nun die Vermieter in die Pflicht nehmen. In einem Gesetzentwurf sollen künftig in der Regel die Vermieter die Provision der Makler übernehmen.
Damit Mieter in Städten mit akuter Wohnungsknappheit nicht in die Kostenfalle gedrängt werden, will der Bundesrat in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das „Bestellerprinzip“ einfügen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Mieter die Gebühren nur dann übernehmen, wenn sie ihrerseits einen Makler für die Wohnungssuche beauftragt haben. Die Bundesregierung kritisierte den Vorstoß des Bundesrats mit dem Hinweis auf den „damit verbundenen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten“.
Aus der Sicht des Bundesrats führt die Maklerprovision, die meist in der Höhe zwei Monatsmieten anfällt, in Verbindung mit der Mietkaution „zu erheblichen finanziellen Belastungen des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses, die insbesondere für Geringverdiener und Familien nur schwer zu schultern ist“. Besonders in Großstädten ist es häufig schwer, eine Wohnung zu finden, die nicht über Makler vermittelt werden.
Grundsätzlich zahlt Auftraggeber
Zwar gilt bereits nach jetziger Rechtslage, dass grundsätzlich derjenige das Entgelt für Makler zu zahlen hat, der ihn auch beauftragt hat, doch gerade in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt zahlt die Kosten regelmäßig der Mieter – und dies auch dann, wenn der Vermittler ursprünglich auf Initiative des Vermieters tätig geworden sei. Wenn der Vermieter die Kosten an den Mieter weitergeben will, muss dieser zwar explizit zustimmen- der Mieter kann dies also auch ablehnen, doch aus Mangel an Alternativen und dem Druck der Konkurrenz von anderen Mietwilligen könne sich der Mieter diesem Verlangen nur schwer entziehen.
Der Bundesrat will nun mit seinem Gesetzentwurf erreichen, dass nur jene Mieter, die einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, dessen Provision zahlen müssen. Wurde eine Wohnung dem Makler schon vor dem Auftrag durch den Mieter vom Vermieter, einer Wohnungsverwaltung oder dem Vormieter zur Vermittlung benannt, dann darf nach dem Willen des Bundesrats der Mieter nicht mit den Gebühren belastet werden. Im Übrigen soll es künftig einem Vermieter grundsätzlich untersagt sein, die Kosten einer Provision, die er einem Makler schuldet, auf Mieter zu überwälzen.
Aus Sicht der Regierung ist es im Übrigen zweifelhaft, ob durch die vom Bundesrat angestrebte Regelung Wohnungssuchende tatsächlich finanziell entlastet werden: Würden Vermieter gesetzlich gezwungen, Maklerprovisionen zu zahlen, so könnten sie versuchen, diese Zusatzkosten durch eine Erhöhung der Miete wieder auszugleichen.
Der Mieter könnte eine etwas höhere Miete eventuell noch bezahlen, da sie geringere finanzielle Anstrengungen erfordert, als mit einem Schlag die Summe von fünf Kaltmieten zu zahlen.
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