Kopo

EU beschließt neue Leitlinien für Regionalbeihilfen

Europa, Strukturpolitik

In der vergangenen Woche verabschiedete die Europäische Kommission Leitlinien für die Investitionsbeihilfen. Damit könne die Mitgliedsstaaten im Zeitraum von 2014 bis 2020 Unternehmen in benachteiligten Gebieten in Europa fördern. Die Regionalbeihilfeleitlinien sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Modernisierung der EU-Beihilfekontrolle, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt. Die Leitlinien treten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Mit der strategischen Modernisierung der EU-Beihilfekontrolle sollen wirksamere Maßnahmen und eine Konzentration der Beihilfekontrolle auf Fälle mit den stärksten Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt umgesetzt werden. Die überarbeiteten Leitlinien sollen gezielt dort wirtschaftliches Wachstum fördern, wo ein echter zusätzlicher Nutzen für die regionale Entwicklung erreicht werden kann. Sie enthalten Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können, um die Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Investitionsbeihilfen erhalten können, und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.

 Neue Leitlinien für strukturschwache Regioen in Europa

Kernpunkte der neuen Regionalbeihilfeleitlinien:

  • Der Anteil der Gebiete, die für Regionalbeihilfen in Frage kommen, wird von derzeit 46,1 Prozent auf 47,2 Prozent der EU-Bevölkerung erhöht. Während zum Zeitpunkt der Annahme der Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013 noch einer von drei EU-Bürgern in einem benachteiligten Gebiet lebte, ist es heute nur noch einer von vier EU-Bürgern. Ein benachteiligtes Gebiet weißt per Definition ein Pro-Kopf BIP von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts auf. Somit hat sich zwar das Entwicklungsgefälle verringert, doch die wirtschaftliche Krise hat ihre Spuren hinterlassen. Um diese Auswirkungen zu berücksichtigen, hat die Kommission den Bevölkerungsanteil der Fördergebiete erhöht.

 

  • Künftig wird die Kommission weniger Beihilfen prüfen, da noch mehr Beihilfegruppen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission freigestellt werden. Dies bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, niedrigere Beihilfen ohne großen Verwaltungsaufwand zu gewähren. Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln im Rahmen von Beihilfen, die aus Strukturfondsmitteln kofinanziert werden, dürfte dadurch erleichtert werden. Die Kommission wird sich auf die Fälle konzentrieren, in denen eine Verfälschung des Wettbewerbs am wahrscheinlichsten ist, und sie besonders eingehend prüfen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten.

 

  • Umfangreiche Beihilfemaßnahmen werden einer eingehenden Prüfung in Bezug auf ihren Anreizeffekt, ihre Verhältnismäßigkeit, ihren Beitrag zur regionalen Entwicklung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb unterzogen. Die Kommission wird diese Beihilfen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie nur gewährt werden, sofern und soweit sie für Investitionen erforderlich sind, die ohne die Beihilfen nicht getätigt würden. Damit gewährleistet sie, dass öffentliche Mittel so effizient und wirksam wie möglich verwendet werden.

 

  • Gestützt auf die Erfahrungen der Kommission sehen die Leitlinien ein strengeres Vorgehen bei Beihilfen für Investitionen großer Unternehmen in Fördergebieten mit geringerem Entwicklungsrückstand vor. Denn die Entscheidung großer Unternehmen, in einer bestimmten Region zu investieren, wird nachweislich stärker von Faktoren wie Kosten und Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Grundstücke, Kapital usw.) und den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Steuern, Unternehmensumfeld) als von staatlichen Beihilfen bestimmt. Mit der Gewährung von Beihilfen für Investitionen, die ein großes Unternehmen ohnehin getätigt hätte, würden diesem nur zusätzliche Mittel verschafft, die seine normalen Betriebskosten verringern würden, die seine (örtlichen) Wettbewerber ohne Beihilfen tragen müssten. Dies würde zu einer Verschwendung von Steuergeldern und einer Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen und sich negativ auf das Wachstum auswirken. Beihilfen für große Unternehmen in den Fördergebieten werden daher nur für Investitionen in neue Wirtschaftstätigkeiten, für Erstinvestitionen in die Diversifizierung bestehender Betriebsstätten durch Hinzunahme neuer Produkte und für Prozessinnovation genehmigt, da es wahrscheinlicher ist, dass diese Investitionen durch die Förderung veranlasst werden. In den ärmsten Gebieten (d. h. Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts) sind nach den Leitlinien weiterhin auch Beihilfen für andere Investitionen großer Unternehmen zulässig.

 

  • In Gebieten in äußerster Randlage und Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte dürfen die Mitgliedstaaten auch künftig Betriebsbeihilfen für Unternehmen gewähren; die entsprechenden Verfahren werden vereinfacht.

 

  • Die Beihilfeobergrenzen (die sogenannten Beihilfeintensitäten) bleiben für die Gebiete mit dem größten Entwicklungsrückstand unverändert. Für die übrigen Fördergebiete werden die Beihilfeintensitäten angesichts der allgemeinen Verringerung des Entwicklungsgefälles in der EU und der Notwendigkeit, in Zeiten knapper Kassen Subventionswettläufe zwischen Mitgliedstaaten zu verhindern, leicht – um 5 Prozentpunkte – gesenkt.

 

  • Die Bestimmungen, die eine Standortverlagerung verhindern sollen, werden insofern verschärft, als Regionalbeihilfen, die zur Verlagerung derselben oder einer ähnlichen Tätigkeit an einen anderen Standort im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) führen, nicht zulässig sind.

 

  • Mit Blick auf mehr Transparenz und eine größere Rechenschaftspflicht wird von den Mitgliedstaaten verlangt, Angaben über die Beträge und die Empfänger der von ihnen gewährten Regionalbeihilfen im Internet zu veröffentlichen.

 

Hintergrund

Die derzeitigen Leitlinien für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die Ende 2013 auslaufen, werden bis zum 30. Juni 2014 verlängert.

Die Leitlinien für Regionalbeihilfen enthalten die Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren können, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten Europas oder den Ausbau oder die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu unterstützen. Der Zweck von Regionalbeihilfen besteht letztlich darin, die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung zu fördern. Daher enthalten die Regionalbeihilfeleitlinien auch Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können, um die Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.

 

Bild:Sergej-Seemann@fotolia.com

Tags: , ,

Artikel drucken

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren