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Kommunale Verbände erfreut über Ausnahme der Wasserversorgung

Europa, Versorgung

Die gewachsenen Strukturen der kommunalen Wasserversorgung in Deutschland bleiben erhalten. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die Trinkwasserversorgung aus der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen das heutige Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform.

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Die kommunale Wasserversorgung ist gesichert. | Bild:fotoknips@fotolia.com

Die Herausnahme der  Trinkwasserversorgung war eine zentrale Forderung der Spitzenverbände, des VKU sowie vieler Politiker. In den vergangenen Monaten wurde immer wieder in Gesprächen und Debatten zur geplanten Konzessionsrichtlinie geführt. „Es ist gut, dass jetzt weiterhin dort über die Wasserversorgung für die Bürger entschieden werden kann, wo die Bürger selbst Einfluss auf diese Entscheidung haben: in ihrer Kommune. Europa muss in dieses gut funktionierende kommunale Modell nicht eingreifen. Die Vielfalt der Organisationsmodelle der Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten der EU kann fortbestehen“, erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (Deutscher Städtetag), Landrat Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und VKU-Präsident Ivo Gönner, Oberbürgermeister von Ulm. Die intensiven Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Europaparlament und EU-Kommission zur Konzessionsrichtlinie in den letzten Monaten zeigten deutlich, dass die kommunalwirtschaftlich ausgestaltete Wasserversorgung in Deutschland nicht mit den Organisationsmodellen in den anderen Mitgliedstaaten in ein gemeinsames europäisches Binnenmarktkorsett gezwungen werden kann.

Bedeutung des Rettungsdienstes als Teil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt

„Ebenfalls ist es gut, dass Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt haben und Landkreise und Städte die Notfallrettung direkt den Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und anderen gemeinnützigen Organisationen übertragen können. Mit den zusätzlichen ehrenamtlichen Strukturen dieser Organisationen wird ein effizienter und aufwuchsfähiger Zivil- und Katastrophenschutz auch in ländlichen Gebieten jederzeit sichergestellt sein.“
Der Rettungsdienst in Deutschland ist durch das starke Ehrenamt geprägt und damit ebenso eine Besonderheit, die es im europäischen Binnenmarkt aufrechtzuerhalten gilt. Einheitliche Organisationsmodelle aus Brüssel passen nicht überall. Die Einsicht in Brüssel kam nach Einschätzung der Präsidenten spät, aber nicht zu spät.

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